Liebe GJ*lis,
wir, der Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND Sachsen, laden euch ganz herzlich zu unserer 1. Landesmitgliederversammlung (LMV) 2025 ein.
Ihr habt hier die Möglichkeit, allgemeine Anträge, Satzungsänderungsanträge und Änderungsanträge zu bereits eingereichten Anträgen und Satzungsänderungsanträgen einzureichen. Ihr könnt außerdem eingereichte Anträge unterstützen und kommentieren.
Bitte beachtet die Antragsfrist für Anträge und Satzungsänderungsanträge!
- Die Frist für Satzungsänderungsanträge endet 5 Tage vor Beginn der Landesmitgliederversammlung.
- Für Anträge endet die Frist 72 Stunden vor Beginn der Landesmitgliederversammlung.
- Änderungs- und Ergänzungsanträge können bis zur Abstimmung gestellt werden.
Anträge können nach Ablauf der Antragsfrist nur noch als Dringlichkeitsanträge eingereicht werden. Die Dringlichkeit muss zu Beginn der Versammlung von den Mitgliedern festgestellt werden. Satzungsänderungsanträge können nicht per Dringlichkeitsantrag eingereicht werden.
Folgende Ämter gilt es durch Wahlen nachzubesetzen:
- Bildungsteam: 2 Plätze
- Social Media-Team: 1 Platz
Die Satzung sieht eine Mindestquotierung (§ 21) vor, sodass alle gewählten Ämter, Gremien, Präsidien, Delegierten- sowie Ersatzdelegiertenplätze der GRÜNEN JUGEND Sachsen mindestens zur Hälfte mit Frauen*, Inter*-, Nicht-Binären*, Trans*- und Agender*-Personen zu besetzen sind.
Viele Grüße,
Euer Landesvorstand
(Miri, Jacob, Damian, Lena, Ronja, Hannah, Julian, Maik)
P.S. Sollten Probleme im Antragsgrün auftreten, dann wendet euch gerne an Damian (z.B. per E-Mail an damian.koenig@gj-sachsen.de).