Veranstaltung: | 1. Landesmitgliederversammlung 2025, 22.-23.03.2025 in Flöha |
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Tagesordnungspunkt: | 3. Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Temmi Pietsch (KV Dresden) |
Status: | Abgelehnt |
Antragshistorie: | Version 2 |
SÄ3: Änderung der Altersgrenze §4 Abs. 1
Antragstext
Die Landesmitgliederversammlung beschließt folgende Änderung der Satzung in der
aktuellen Fassung vom 26. Oktober 2024:
§ 4 Abs. 1 wird wie folgend überarbeitet:
Alte Fassung: „Mitglied der GRÜNEN JUGEND Sachsen kann jede natürliche Person
unter 28 Jahren sein, die ihren Lebensmittelpunkt im Freistaat Sachsen hat und
sich zu den Grundsätzen und Zielen der GRÜNEN JUGEND bekennt. Die Mitgliedschaft
steht allen Menschen offen.“
Neue Fassung: „Mitglied der GRÜNEN JUGEND Sachsen kann jede natürliche Person
unter 30 Jahren sein, die ihren Lebensmittelpunkt im Freistaat Sachsen hat und
sich zu den Grundsätzen und Zielen der GRÜNEN JUGEND bekennt. Die Mitgliedschaft
steht allen Menschen offen.“
§ 6 Abs. 1 wird wie folgend überarbeitet:
Alte Fassung:„Die Mitgliedschaft endet
- am Tag der Vollendung des 28. Lebensjahres,
- durch Austritt,
- durch Ausschluss,
- durch Tod“
Neue Fassung:„Die Mitgliedschaft endet
- am Tag der Vollendung des 30. Lebensjahres,
- durch Austritt,
- durch Ausschluss,
- durch Tod“
§ 7 Abs. 1 wird wie folgend überarbeitet:
Alte Fassung: „Die GRÜNE JUGEND Sachsen ermöglicht die Mitwirkung von
natürlichen Personen, die kein Mitglied der GRÜNEN JUGEND sind, an der
politischen Willensbildung innerhalb des Landesverbandes. Die freie Mitwirkung
steht allen Menschen unter 28 Jahren offen.“
Neue Fassung: „Die GRÜNE JUGEND Sachsen ermöglicht die Mitwirkung von
natürlichen Personen, die kein Mitglied der GRÜNEN JUGEND sind, an der
politischen Willensbildung innerhalb des Landesverbandes. Die freie Mitwirkung
steht allen Menschen unter 30 Jahren offen.“
Begründung
Die Erhöhung der Altersgrenze für die Mitgliedschaft in der GRÜNEN JUGEND Sachsen von 28 auf 30 Jahre ermöglicht es mehr jungen Menschen, sich länger politisch zu engagieren. Sie trägt gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung, da sich Bildungs- und Ausbildungsphasen zunehmend verlängern und der Übergang ins Erwachsenenleben später erfolgt. Zudem harmonisiert die Änderung die Altersstruktur mit anderen Jugendverbänden, insbesondere auch innerhalb der GRÜNEN JUGEND. Bereits in Bayern, Hessen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurde diese Anpassung beschlossen, sodass eine einheitlichere Altersgrenze zur überregionalen Zusammenarbeit beiträgt. Dadurch wird die politische Schlagkraft des Verbandes gestärkt und jungen Menschen bleibt mehr Zeit, sich aktiv einzubringen. So bleibt die GRÜNE JUGEND Sachsen offen und attraktiv für eine größere Gruppe engagierter junger Menschen.
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