Änderungen von SÄ2 zu SÄ3
Ursprüngliche Version: | SÄ2 (Version 1) |
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Status: | Zurückgezogen (unsichtbar) |
Eingereicht: | 06.03.2025, 19:27 |
Neue Version: | SÄ3 (Version 2) |
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Status: | Abgelehnt |
Eingereicht: | 07.03.2025, 09:01 |
Titel
Keine Änderungen
Antragstext
Nach Zeile 11 einfügen:
§ 6 Abs. 1 wird wie folgend überarbeitet:
Alte Fassung:„Die Mitgliedschaft endet
- am Tag der Vollendung des 28. Lebensjahres,
- durch Austritt,
- durch Ausschluss,
- durch Tod“
Neue Fassung:„Die Mitgliedschaft endet
- am Tag der Vollendung des 30. Lebensjahres,
- durch Austritt,
- durch Ausschluss,
- durch Tod“
§ 7 Abs. 1 wird wie folgend überarbeitet:
Alte Fassung: „Die GRÜNE JUGEND Sachsen ermöglicht die Mitwirkung von natürlichen Personen, die kein Mitglied der GRÜNEN JUGEND sind, an der politischen Willensbildung innerhalb des Landesverbandes. Die freie Mitwirkung steht allen Menschen unter 28 Jahren offen.“
Neue Fassung: „Die GRÜNE JUGEND Sachsen ermöglicht die Mitwirkung von natürlichen Personen, die kein Mitglied der GRÜNEN JUGEND sind, an der politischen Willensbildung innerhalb des Landesverbandes. Die freie Mitwirkung steht allen Menschen unter 30 Jahren offen.“