Veranstaltung: | 1. Landesmitgliederversammlung 2025, 22.-23.03.2025 in Flöha |
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Tagesordnungspunkt: | 5. V-Anträge |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesmitgliederversammlung |
Beschlossen am: | 22.03.2025 |
Antragshistorie: | Version 2 |
Anpassung der Fahrtkostenübernahme bei schienengebundenem Fernverkehr
Beschlusstext
Die Landesmitgliederversammlung beschließt folgende Änderung der Kassen- und
Finanzordnung in der aktuellen Fassung vom 29. April 2023:
§ 9 Abs. 2, Punkt 2. wird wie folgend überarbeitet:
Alte Fassung: „Kosten für die Nutzung des schienengebundenen öffentlichen
Personenfernverkehrs werden bis zu den Kosten des Nahverkehrs erstattet.“
Neue Fassung: „Kosten für die Nutzung des schienengebundenen Fernverkehrs werden
bis zu den Kosten des Nahverkehrs erstattet. Nach vorheriger Absprache mit
der*dem Landesschatzmeister*in werden die Kosten für die Nutzung des
schienengebundenen Fernverkehrs vollständig erstattet, höchstens jedoch zum
BahnCard50-Fernverkehrstarif, sofern die Nutzung des schienengebundenen
Fernverkehrs zu einer erheblichen Zeitersparnis gegenüber der Nutzung des
Nahverkehrs führt.“