Antrag: | Sicherstellung und Verbesserung der medizinischen Versorgung von trans* Personen |
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Antragsteller*in: | Temmi Pietsch (KV Dresden) |
Status: | Behandelt |
Eingereicht: | 21.03.2025, 14:22 |
Ä3 zu A8: Sicherstellung und Verbesserung der medizinischen Versorgung von trans* Personen
Antragstext
Von Zeile 87 bis 88 einfügen:
bürokratische Hürden erhebliche finanzielle Belastungen hatten oder durch behördliche Stellen diskriminiert wurden.
Die medizinische Versorgung von trans Personen in Deutschland ist durch lange
Wartezeiten, hohe bürokratische Hürden und Unsicherheiten in der Kostenübernahme
weiterhin unzureichend. Die bevorstehende Einführung des ICD-11 und die damit
verbundene Entpathologisierung transgeschlechtlicher Menschen ist ein
begrüßenswerter Schritt zur Entstigmatisierung. Gleichzeitig gibt es jedoch
erhebliche Sorgen, dass mit dieser Änderung eine Streichung der
Krankenkassenleistungen für geschlechtsangleichende Maßnahmen einhergehen
könnte. Dies wäre für viele trans Personen fatal, da diese Behandlungen
medizinisch notwendig sind und in zahlreichen Fällen die psychische und
physische Gesundheit erheblich verbessern oder gar lebensrettend sein können.
Daher fordern wir mit diesem Antrag nicht nur die Sicherstellung der bisherigen
Leistungen durch die Krankenkassen, sondern eine umfassende Verbesserung und
Ausweitung der Unterstützung für trans Personen, um eine diskriminierungsfreie
und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.
Forderungen
1. Sicherstellung und Erweiterung der Krankenkassenleistungen
Die vollständige Kostenübernahme für geschlechtsangleichende Maßnahmen muss auch
nach der Einführung des ICD-11 gesichert werden. Eine Streichung oder
Einschränkung dieser Leistungen durch die Krankenkassen darf nicht erfolgen.
Die Hormontherapie für trans Personen muss als medizinisch notwendige Maßnahme
anerkannt und zuzahlungsfrei zur Verfügung gestellt werden. Neben der bisherigen
Kostenübernahme für geschlechtsangleichende Hormontherapie,
geschlechtsangleichende Operationen, Nadelepilation und logopädische Maßnahmen
zur Stimmangleichung müssen auch weitere medizinisch notwendige Maßnahmen
abgesichert bleiben, darunter:
- Laserepilation: Zusätzlich zur Nadelepilation soll die Laserepilation als
bevorzugte Methode zugelassen werden, da sie effizienter und günstiger ist
und für viele Betroffene eine weniger belastende Alternative darstellt.
- Brustoperationen für trans Männer und nicht-binäre Personen: Die
geschlechtsangleichende Mastektomie (Brustentfernung) muss weiterhin als
notwendige Maßnahme anerkannt bleiben und ohne zusätzliche bürokratische
Hürden von den Krankenkassen übernommen werden.
- Brustaufbau für trans Frauen und nicht-binäre Personen: In Fällen, in
denen durch eine Hormontherapie kein oder nur ein minimaler Brustaufbau
erfolgt, muss eine Brustaugmentation (Brustvergrößerung) übernommen
werden, sofern der ausbleibende Brustaufbau zu Leidensdruck führt.
- Gesichtsfeminisierungsoperationen: Diese müssen in Fällen übernommen
werden, in denen eine Hormontherapie wenig oder keinen Effekt auf das
Erscheinungsbild hat und die Betroffenen unter der Diskrepanz zwischen
äußerem Erscheinungsbild und Geschlechtsidentität leiden.
2. Bürokratische Hürden abbauen
Das Verfahren zur Bewilligung geschlechtsangleichender Maßnahmen muss reformiert
werden, um die Zahl und Dauer der psychologischen Begutachtung zu reduzieren.
Statt eines langwierigen Begutachtungsverfahrens soll das Prinzip der
informierten Entscheidung gestärkt werden, sodass trans Personen mit ärztlicher
Beratung selbstbestimmt über ihre Behandlung entscheiden können. Gleichzeitig
sollen psychotherapeutische Gespräche erhalten bleiben, um Komorbiditäten wie
schwere psychische Erkrankungen (z. B. bipolare Störungen) zu erkennen und
sicherzustellen, dass die Entscheidung für geschlechtsangleichende Maßnahmen auf
einer stabilen Grundlage getroffen wird.
3. Deutliche Reduzierung der Wartezeiten auf geschlechtsangleichende
Behandlungen
Der Mangel an spezialisierten Ärzt*innen, Therapeut*innen und Chirurg*innen
führt aktuell zu unzumutbaren Wartezeiten, die sich über mehrere Monate ziehen
können.
Wir fordern deshalb:
- Eine staatlich geförderte Ausbildung und finanzielle Unterstützung für
Mediziner*innen, die sich auf die Behandlung trans Personen
spezialisieren, um langfristig mehr Behandlungsangebote zu schaffen.
- Modellprojekte und Schwerpunktkliniken für die Versorgung von trans
Personen sollten finanziell unterstützt werden, um die medizinische
Infrastruktur für geschlechtsangleichende Maßnahmen auszubauen.
4. Reduzierung der Wartezeiten für geschlechtsangleichende Operationen
Die derzeitige Mindestwartezeit für geschlechtsangleichende Operationen beträgt
in der Regel 12 Monate Hormontherapie sowie eine Vielzahl an psychologische
Sitzungen. Diese Wartezeit ist für viele Betroffene eine erhebliche psychische
Belastung.
- Wir fordern eine deutliche Reduzierung der Wartezeiten durch effizientere
Verwaltungsprozesse und eine bedarfsgerechte Prüfung anstelle pauschaler
Fristen.
- Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen sollten in ihrer Entscheidungshoheit
gestärkt werden, um individuell kürzere Zeiträume zu ermöglichen, wenn
medizinisch nichts gegen eine frühere Operation spricht.
5. Regelmäßige Blutuntersuchungen gewährleisten
Viele trans Personen erhalten derzeit keine regelmäßigen Blutuntersuchungen,
obwohl diese für die sichere Durchführung einer Hormontherapie essenziell sind.
Hormonwerte sowie Leber- und Nierenwerte sollten mindestens quartalsweise
überprüft werden, um gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen.
Zudem fordern wir, dass trans Personen mindestens zweimal im Jahr eine
vollständige Blutuntersuchung garantiert wird, mit dem Ziel, die empfohlene
quartalsweise Kontrolle langfristig sicherzustellen.
6. Einrichtung eines Entschädigungsfonds für trans Personen
Viele trans Personen mussten in der Vergangenheit aufgrund restriktiver
Regelungen oder fehlender Krankenkassenleistungen hohe Eigenkosten für
notwendige Behandlungen tragen. Ein staatlicher Entschädigungsfonds soll
Personen unterstützen, die nachweislich durch frühere Gesetzeslagen oder
bürokratische Hürden erhebliche finanzielle Belastungen hatten oder durch
behördliche Stellen diskriminiert wurden.
Fazit
Trans Menschen haben ein Recht auf eine bedarfsgerechte, diskriminierungsfreie
und medizinisch angemessene Gesundheitsversorgung. Eine Verschlechterung der
bestehenden Krankenkassenleistungen im Zuge der Einführung des ICD-11 darf unter
keinen Umständen erfolgen. Vielmehr müssen bestehende Hürden abgebaut und die
medizinische Versorgung umfassend verbessert werden.
Wir fordern daher die Bundesregierung, die Krankenkassen sowie alle zuständigen
Institutionen auf, die genannten Maßnahmen umzusetzen, um trans Personen den
notwendigen Zugang zu medizinischen Leistungen zu garantieren.
Von Zeile 87 bis 88 einfügen:
bürokratische Hürden erhebliche finanzielle Belastungen hatten oder durch behördliche Stellen diskriminiert wurden.
Die medizinische Versorgung von trans Personen in Deutschland ist durch lange
Wartezeiten, hohe bürokratische Hürden und Unsicherheiten in der Kostenübernahme
weiterhin unzureichend. Die bevorstehende Einführung des ICD-11 und die damit
verbundene Entpathologisierung transgeschlechtlicher Menschen ist ein
begrüßenswerter Schritt zur Entstigmatisierung. Gleichzeitig gibt es jedoch
erhebliche Sorgen, dass mit dieser Änderung eine Streichung der
Krankenkassenleistungen für geschlechtsangleichende Maßnahmen einhergehen
könnte. Dies wäre für viele trans Personen fatal, da diese Behandlungen
medizinisch notwendig sind und in zahlreichen Fällen die psychische und
physische Gesundheit erheblich verbessern oder gar lebensrettend sein können.
Daher fordern wir mit diesem Antrag nicht nur die Sicherstellung der bisherigen
Leistungen durch die Krankenkassen, sondern eine umfassende Verbesserung und
Ausweitung der Unterstützung für trans Personen, um eine diskriminierungsfreie
und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.
Forderungen
1. Sicherstellung und Erweiterung der Krankenkassenleistungen
Die vollständige Kostenübernahme für geschlechtsangleichende Maßnahmen muss auch
nach der Einführung des ICD-11 gesichert werden. Eine Streichung oder
Einschränkung dieser Leistungen durch die Krankenkassen darf nicht erfolgen.
Die Hormontherapie für trans Personen muss als medizinisch notwendige Maßnahme
anerkannt und zuzahlungsfrei zur Verfügung gestellt werden. Neben der bisherigen
Kostenübernahme für geschlechtsangleichende Hormontherapie,
geschlechtsangleichende Operationen, Nadelepilation und logopädische Maßnahmen
zur Stimmangleichung müssen auch weitere medizinisch notwendige Maßnahmen
abgesichert bleiben, darunter:
- Laserepilation: Zusätzlich zur Nadelepilation soll die Laserepilation als
bevorzugte Methode zugelassen werden, da sie effizienter und günstiger ist
und für viele Betroffene eine weniger belastende Alternative darstellt.
- Brustoperationen für trans Männer und nicht-binäre Personen: Die
geschlechtsangleichende Mastektomie (Brustentfernung) muss weiterhin als
notwendige Maßnahme anerkannt bleiben und ohne zusätzliche bürokratische
Hürden von den Krankenkassen übernommen werden.
- Brustaufbau für trans Frauen und nicht-binäre Personen: In Fällen, in
denen durch eine Hormontherapie kein oder nur ein minimaler Brustaufbau
erfolgt, muss eine Brustaugmentation (Brustvergrößerung) übernommen
werden, sofern der ausbleibende Brustaufbau zu Leidensdruck führt.
- Gesichtsfeminisierungsoperationen: Diese müssen in Fällen übernommen
werden, in denen eine Hormontherapie wenig oder keinen Effekt auf das
Erscheinungsbild hat und die Betroffenen unter der Diskrepanz zwischen
äußerem Erscheinungsbild und Geschlechtsidentität leiden.
2. Bürokratische Hürden abbauen
Das Verfahren zur Bewilligung geschlechtsangleichender Maßnahmen muss reformiert
werden, um die Zahl und Dauer der psychologischen Begutachtung zu reduzieren.
Statt eines langwierigen Begutachtungsverfahrens soll das Prinzip der
informierten Entscheidung gestärkt werden, sodass trans Personen mit ärztlicher
Beratung selbstbestimmt über ihre Behandlung entscheiden können. Gleichzeitig
sollen psychotherapeutische Gespräche erhalten bleiben, um Komorbiditäten wie
schwere psychische Erkrankungen (z. B. bipolare Störungen) zu erkennen und
sicherzustellen, dass die Entscheidung für geschlechtsangleichende Maßnahmen auf
einer stabilen Grundlage getroffen wird.
3. Deutliche Reduzierung der Wartezeiten auf geschlechtsangleichende
Behandlungen
Der Mangel an spezialisierten Ärzt*innen, Therapeut*innen und Chirurg*innen
führt aktuell zu unzumutbaren Wartezeiten, die sich über mehrere Monate ziehen
können.
Wir fordern deshalb:
- Eine staatlich geförderte Ausbildung und finanzielle Unterstützung für
Mediziner*innen, die sich auf die Behandlung trans Personen
spezialisieren, um langfristig mehr Behandlungsangebote zu schaffen.
- Modellprojekte und Schwerpunktkliniken für die Versorgung von trans
Personen sollten finanziell unterstützt werden, um die medizinische
Infrastruktur für geschlechtsangleichende Maßnahmen auszubauen.
4. Reduzierung der Wartezeiten für geschlechtsangleichende Operationen
Die derzeitige Mindestwartezeit für geschlechtsangleichende Operationen beträgt
in der Regel 12 Monate Hormontherapie sowie eine Vielzahl an psychologische
Sitzungen. Diese Wartezeit ist für viele Betroffene eine erhebliche psychische
Belastung.
- Wir fordern eine deutliche Reduzierung der Wartezeiten durch effizientere
Verwaltungsprozesse und eine bedarfsgerechte Prüfung anstelle pauschaler
Fristen.
- Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen sollten in ihrer Entscheidungshoheit
gestärkt werden, um individuell kürzere Zeiträume zu ermöglichen, wenn
medizinisch nichts gegen eine frühere Operation spricht.
5. Regelmäßige Blutuntersuchungen gewährleisten
Viele trans Personen erhalten derzeit keine regelmäßigen Blutuntersuchungen,
obwohl diese für die sichere Durchführung einer Hormontherapie essenziell sind.
Hormonwerte sowie Leber- und Nierenwerte sollten mindestens quartalsweise
überprüft werden, um gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen.
Zudem fordern wir, dass trans Personen mindestens zweimal im Jahr eine
vollständige Blutuntersuchung garantiert wird, mit dem Ziel, die empfohlene
quartalsweise Kontrolle langfristig sicherzustellen.
6. Einrichtung eines Entschädigungsfonds für trans Personen
Viele trans Personen mussten in der Vergangenheit aufgrund restriktiver
Regelungen oder fehlender Krankenkassenleistungen hohe Eigenkosten für
notwendige Behandlungen tragen. Ein staatlicher Entschädigungsfonds soll
Personen unterstützen, die nachweislich durch frühere Gesetzeslagen oder
bürokratische Hürden erhebliche finanzielle Belastungen hatten oder durch
behördliche Stellen diskriminiert wurden.
Fazit
Trans Menschen haben ein Recht auf eine bedarfsgerechte, diskriminierungsfreie
und medizinisch angemessene Gesundheitsversorgung. Eine Verschlechterung der
bestehenden Krankenkassenleistungen im Zuge der Einführung des ICD-11 darf unter
keinen Umständen erfolgen. Vielmehr müssen bestehende Hürden abgebaut und die
medizinische Versorgung umfassend verbessert werden.
Wir fordern daher die Bundesregierung, die Krankenkassen sowie alle zuständigen
Institutionen auf, die genannten Maßnahmen umzusetzen, um trans Personen den
notwendigen Zugang zu medizinischen Leistungen zu garantieren.
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